Konzessionsabgabe
Für jeden Ausspeisepunkt ist eine Konzessionsabgabe zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach dem für jede Gemeinde festgelegten Konzessionsabgabensatz sowie der Bemessungsgrundlage gemäß Konzessionsabgabenverordnung.
Für jeden Ausspeisepunkt ist eine Konzessionsabgabe zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach dem für jede Gemeinde festgelegten Konzessionsabgabensatz sowie der Bemessungsgrundlage gemäß Konzessionsabgabenverordnung.