Netzzugang / Netznutzung
RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH stellt seine Netze allen Energielieferanten diskriminierungsfrei nach § 20 Abs. 1 EnWG zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:
Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag
Vertragsanpassung gemäß § 115 EnWG
Auf unseren Internetseiten finden Transportkunden alle notwendigen Informationen für die Netznutzung und Dienstleistungen gemäß §21 GasNZV.
Zusätzliche Hilfsdienste werden von RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH nicht angeboten.
Bei Fragen zum Netzzugang wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.