Netzzugang / Netznutzung

RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH stellt seine Netze allen Energielieferanten diskriminierungsfrei nach § 20 Abs. 1 EnWG zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Kooperationsvereinbarung

Netzzugangsbedingungen

Marktgebiete

Musterverträge Netzzugang

Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag

Standardlastprofile

Zuordnungsauflagen

Vertragsanpassung gemäß § 115 EnWG

Auf unseren Internetseiten finden Transportkunden alle notwendigen Informationen für die Netznutzung und Dienstleistungen gemäß §21 GasNZV.
Zusätzliche Hilfsdienste werden von RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH nicht angeboten.

 

Bei Fragen zum Netzzugang wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner.