Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung in Niederdruck

Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung gem. § 18 EnWG

Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung in Niederdruck

Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH die entsprechenden Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), die wir nachfolgend als PDF- Datei zur Verfügung stellen.

Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

Ergänzende Bedingungen zur NDAV

Für das Netzgebiet der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH gelten ab dem 1. Januar 2009  die folgenden „Ergänzenden Bedingungen“

Ergänzende Bedingungen

Verteilnetzkarte Gas

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV gibt die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH bekannt, dass die NDAV einschließlich der ergänzenden Bedingungen auch auf alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse für Anschlüsse an das Niederdrucknetz der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Anwendung findet. Die Regelung des § 29 Abs. 3 NDAV bleibt unberührt.

 

 

Technische Anschlussbedingungen (Gas) Niederdruck

Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH finden Sie hier:

TAB Netzanschluss Ausspeisung

TAB Netzanschluss Ausspeisung 01.07.2007 bis 31.12.2008

Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung in Niederdruck bis 30. Juni 2007