Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung in Niederdruck
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung gem. § 18 EnWG
Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung in Niederdruck
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH die entsprechenden Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), die wir nachfolgend als PDF- Datei zur Verfügung stellen.
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Ergänzende Bedingungen zur NDAV
Für das Netzgebiet der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH gelten ab dem 1. Januar 2009 die folgenden „Ergänzenden Bedingungen“
Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV gibt die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH bekannt, dass die NDAV einschließlich der ergänzenden Bedingungen auch auf alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse für Anschlüsse an das Niederdrucknetz der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Anwendung findet. Die Regelung des § 29 Abs. 3 NDAV bleibt unberührt.
Technische Anschlussbedingungen (Gas) Niederdruck
Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH finden Sie hier:
TAB Netzanschluss Ausspeisung 01.07.2007 bis 31.12.2008
Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung in Niederdruck bis 30. Juni 2007