Instandhaltungsarbeiten

Gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV muss RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH in regelmäßigen Abständen einen Zeitplan über kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten sowie Informationen über Änderungen einschließlich nicht mehr geplanter Arbeiten veröffentlichen.

Über kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten werden wir Sie an dieser Stelle rechtzeitig informieren.

Die aktuellen Instandhaltungsarbeiten sind nicht kapazitätsrelevant.