Gemeinsame Gasnetzkarte für Deutschland

(laut §22 GasNZV)

Nach § 22 der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung- GasNZV) sind Netzbetreiber verpflichtet auf ihren Internetseiten eine gemeinsame Gasnetzkarte zu veröffentlichen. Die gemeinsame Gasnetzkarte für Deutschland wird von allen Netzbetreibern gemeinsam erstellt.

 

Informationen finden Sie unter diesem Link:

www.gasnetzkarte.de