Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen gemäß Kooperationsvereinbarung

 

Anschlussnutzer

Jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Vertrages oder eines Anschlussnutzungsverhältnisses gemäß § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) vom 01.11.2006 einen Anschluss an das Niederdruck-/ Mitteldruck- oder Hochdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzt.

 

 

Auslegungstemperatur

Temperatur, die sich nach der maßgeblichen Klimazone gemäß DIN EN 12831 Beiblatt 1 Tabelle 1a bestimmt.

 

 

Ausspeisenetzbetreiber

Netzbetreiber des Ausspeisepunktes, mit dem der Transportkunde einen Ausspeisevertrag abschließt.

 

Ausspeisepunkt

Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas durch einen Transportkunden aus einem Netz eines Netzbetreibers zur Belieferung von Letztverbrauchern, an Marktgebietsgrenzen oder zum Zwecke der Einspeicherung entnommen werden kann. Ist der Ausspeisenetzbetreiber ein örtlicher Verteilernetzbetreiber entspricht der Ausspeisepunkt dem Zählpunkt.

 

Bilanzkreiscode

Eindeutiger Code, der von dem Bilanzkreisnetzbetreiber an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

 

Bilanzkreisnetzbetreiber

Marktgebietsaufspannender Netzbetreiber oder ein Dritter, bei dem ein Bilanzkreis gebildet werden kann und mit dem ein Bilanzkreisvertrag abgeschlossen wird.

 

Einspeisenetzbetreiber

Netzbetreiber des Einspeisepunktes, mit dem der Transportkunde einen Einspeisevertrag abschließt.

 

Einspeisepunkt

Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas an einen Netzbetreiber in dessen Netz übergeben werden kann, einschließlich der Übergabe an Importpunkten, inländischen Quellen, Speichern oder Misch- und Konversionsanlagen.

 

Feste Kapazität

Kapazität, die von dem Transportkunden auf fester Basis gemäß § 4 der Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung (Netzzugangsbedingungen) buchbar ist.

 

Gaswirtschaftsjahr

Der Zeitraum vom 1. Oktober, 6.00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 6.00 Uhr, des folgendes Kalenderjahres.

 

Kapazität

Maximale stündliche Flussrate an einem Ein- oder Ausspeisepunkt innerhalb eines bestimmten Zeitraums, die entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers in m³/h (Vn) bzw. kWh/h ausgedrückt wird.

 

Lastflusszusage

Vertragliche Vereinbarung zwischen Transportkunden und Netzbetreiber über die Zusage eines bestimmten Gasflusses an einem Ein- oder Ausspeisepunkt. Lastflusszusagen umfassen insbesondere Einspeisezusagen.

 

Marktgebiet

Eine Zusammenfassung von (Teil-)Netzen. Die Zugehörigkeit einzelner (Teil-) Netze zu Marktgebieten ist unter www.gasnetzkarte.de zu ersehen.

 

Marktgebietsaufspannendes Netz

(Teil-)Netz(e) des/der marktgebietaufspannenden Netzbetreiber(s).

 

Marktgebietsaufspannender Netzbetreiber

Der oder die Netzbetreiber eines Marktgebietes, der/die im Rahmen der Ausweisung des Marktgebietes als marktgebietsaufspannende(r) Netzbetreiber benannt ist/sind oder ein von ihm/ihnen benannter Dritter, auf den Rechte und Pflichten des/der marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber ganz oder teilweise übertragen wurden.

 

Netzbetreiber

Zusammenfassend für Einspeisenetzbetreiber, Ausspeisenetzbetreiber, Bilanzkreisnetzbetreiber.

 

Netzpuffer

Möglichkeit der Speicherung von Gas durch Verdichtung in Fernleitungs- und Verteilernetzen, soweit die Verdichtung nicht zur Netzsteuerung erfolgt.

 

Nominierung

Anmeldung über die innerhalb bestimmter Zeitspannen zu transportierenden Gasmengen gemäß § 22 der Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung (Netzzugangsbedingungen).

 

Renominierung

Nachträgliche Änderung der Nominierung.

 

Sub-Bilanzkonto

Ein Konto in einem Bilanzkreis zur Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden.

 

Technische Anforderungen

Technische Parameter, die für die Buchung und den Gastransport erforderlich sind, insbesondere Druck, Gasbeschaffenheit, Messung, Allokation.

 

Unterbrechbare Kapazität

Kapazität, die von einem Transportkunden auf unterbrechbarer Basis gemäß § 4 der Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung (Netzzugangsbedingungen) buchbar ist. Die Nutzung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber gemäß § 39 der Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung (Netzzugangsbedingungen) unterbrochen werden.

 

Vertrag

Zusammenfassend für Einspeisevertrag, Ausspeisevertrag, Bilanzkreisvertrag.

 

Virtueller Ausspeisepunkt

Ein nicht zu buchender Ausspeisepunkt eines Bilanzkreises über den Gas in einen anderen Bilanzkreis übertragen wird.

 

Virtueller Einspeisepunkt

Ein nicht zu buchender Einspeisepunkt eines Bilanzkreises über den Gas aus einem anderen Bilanzkreis übertragen wird.

 

Virtueller Handelspunkt

Ein virtueller Punkt, an dem Gas nach der Einspeisung und vor der Ausspeisung innerhalb des Marktgebietes gehandelt werden kann. Der virtuelle Handelspunkt ist keinem physischen Ein- oder Ausspeisepunkt zugeordnet und ermöglicht es Käufern und Verkäufern von Gas, ohne Kapazitätsbuchung Gas zu kaufen bzw. zu verkaufen.

 

Vorhalteleistung

Die an einem Ein- oder Ausspeisepunkt eines örtlichen Verteilernetzes festgelegte, maximal mögliche Leistungsinanspruchnahme im Auslegungszustand des Netzes.

 

Werktage

Die Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage sowie des 24. und 31.12., wobei ein ausgewiesener gesetzlicher Feiertag in einem Bundesland als bundesweiter Feiertag gilt, es sei denn, in Festlegungen der Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) werden abweichende Regelungen getroffen.