Verfahren bei Anschlussbegehren

Einspeisungen in das Netz der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH

RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH ermöglicht den Netzanschluss zur Einspeisung elektrischer Energie in ihr Netz gemäß dem nachfolgenden transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren. Dieses Verfahren basiert auf den Vorgaben der Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung – KraftNAV) vom 08. Juni 2007.

 

A. Überblick:

 

Das Verfahren für die Vergabe von Netzanschlusskapazitäten für Einspeiser umfasst verschiedene Schritte, welche im Einzelnen unter B. erläutert werden. Zunächst wird das Verfahren durch Eingang einer qualifizierten Anfrage (B. 1.) in Gang gesetzt. Es sieht im Anschluss grundsätzlich die Beauftragung und Erstellung einer Machbarkeitsstudie (B. 2.), den Abschluss einer Reservierungsvereinbarung (B. 3.) sowie den Abschluss eines Netzanschlussvertrages (B. 4.) vor.               

B. Verfahren

1. Qualifizierte Anfrage

2. Netztechnische Untersuchungen

3. Vereinbarung über Reservierung von Netzanschlussleistung

4. Netzanschlussvertrag

5. Weitere Vertragswerke

6. Umgang mit netztechnisch konkurrierenden Anschlussbegehren

7. Geltungsbereich

8. Vorbehaltregelung

Netzstrukturplan und Netzauslastung der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH

Netzstrukturdaten

Ergebnisse

Aktuelle Netzanschlussbegehren