Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung in Niederspannung

Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung gem. § 18 EnWG

Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH die entsprechenden Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die wir nachfolgend als PDF-Datei zur Verfügung stellen.

Niederspannungsanschlussverordnung - NAV

Ergänzende Bedingungen zur NAV

Für das Netzgebiet der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH gelten ab dem 1. Juli 2007 die folgenden „Ergänzenden Bedingungen“:

Ergänzende Bedingungen der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH (Pdf, 33 KB)

Verteilnetzkarte Strom (PDF | 0.4 MB)

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV gibt die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH bekannt, dass die NAV einschließlich der ergänzenden Bedingungen auch auf alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Anwendung findet. Die Regelung des § 29 Abs. 3 NAV bleibt unberührt.

Technische Anschlussbedingungen

 

Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH finden Sie hier:

Technische Anschlussbedingungen

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Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung in Niederspannung bis 30. Juni 2007

Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung in Niederspannung vom 1. Juli 2007 bis 31. Dezember 2008