Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung in Niederspannung
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung gem. § 18 EnWG
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH die entsprechenden Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die wir nachfolgend als PDF-Datei zur Verfügung stellen.
Niederspannungsanschlussverordnung - NAV
Ergänzende Bedingungen zur NAV
Für das Netzgebiet der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH gelten ab dem 1. Juli 2007 die folgenden „Ergänzenden Bedingungen“:
Ergänzende Bedingungen der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH (Pdf, 33 KB)
Verteilnetzkarte Strom (PDF | 0.4 MB)
Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV gibt die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH bekannt, dass die NAV einschließlich der ergänzenden Bedingungen auch auf alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Anwendung findet. Die Regelung des § 29 Abs. 3 NAV bleibt unberührt.
Technische Anschlussbedingungen
Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH finden Sie hier:
Technische Anschlussbedingungen
____________________________________________________________________________________________
Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung in Niederspannung bis 30. Juni 2007