Netzentgelte
Netzentgelte der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH
Die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH hat die Kalkulation der Netzentgelte entsprechend den Vorgaben des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2005), der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze vom 06.11.2007 sowie der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung- StromNEV) vom 25. Juli 2005 (verkündet am 28. Juli 2005, BGBl. I S. 2225 ff.) umgesetzt.
Die Netzentgelte basieren auf der erstmalig am 08.01.2009 von der Bundesnetzagentur genehmigten Erlösobergrenze, die gemäß § 4 ARegV zum 01.01.2010 angepasst wird. Daraus folgernd werden die Netzentgelte nach § 17 Abs. 2 ARegV zum 1. Januar 2010 gemäß § 28 Abs. 4 ARegV ebenfalls angepasst.
Die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH garantiert Ihnen für die Nutzung ihrer Netze eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.
Preisblätter gültig ab 01. Januar 2010
Vermiedene Netznutzungsentgelte durch dezentrale Einspeisung