Netzentgelte

Netzentgelte der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH

Die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH hat die Kalkulation der Netzentgelte entsprechend den Vorgaben des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2005), der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze vom 06.11.2007 sowie der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung- StromNEV) vom 25. Juli 2005 (verkündet am 28. Juli 2005, BGBl. I S. 2225 ff.) umgesetzt.

Die Netzentgelte basieren auf der erstmalig am 08.01.2009 von der Bundesnetzagentur genehmigten Erlösobergrenze, die gemäß § 4 ARegV zum 01.01.2010 angepasst wird. Daraus folgernd werden die Netzentgelte nach § 17 Abs. 2 ARegV zum 1. Januar 2010 gemäß § 28 Abs. 4 ARegV ebenfalls angepasst.

Die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH garantiert Ihnen für die Nutzung ihrer Netze eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.

Preiskomponenten

Preisblätter gültig ab 01. Januar 2010

Vermiedene Netznutzungsentgelte durch dezentrale Einspeisung

Preis für Mehr- /Mindermengen

Energieungleichgewichte

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Leitfaden für die Berechnung des Netzentgeltes