Der untenstehenden Tabelle kann das von RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH je Letztverbraucher gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV festgelegte Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel entnommen werden.
Ein Letztverbraucher kann mehrere reale Zählpunkte umfassen. Das für einen Letztverbraucher festgelegte Entgelt kann wie folgt der Liste entnommen werden:
- Suche nach einer Zählpunktbezeichnung (Menu: Bearbeiten -> Suchen) in Spalte A
- Das für diesen Zählpunkt relevante Entgelt kann der Spalte B in der Zeile des gefundenen Zählpunktes entnommen werden. Wenn das Entgelt in Spalte B sich über mehrere Zählpunkte erstreckt, gilt dieses Entgelt für einen Letzverbraucher, die diese Zählpunkte umfasst.
Bitte verwenden Sie keine Filter, da auf diese Weise die Information, ob sich ein Letztverbraucher über mehrere Zählpunkte erstreckt, verloren geht.