Preisblatt 6
Preise für die Netznutzung des öffentlichen Netzes durch Straßenbeleuchtungsanlagen
| Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zu den Netznutzungspreisen ist noch der jeweils gültige KWK-Aufschlag hinzuzurechnen und je nach vertraglicher Vereinbarung die Konzessionsabgabe. | |||
| Entnahmestelle in | Anwendungsbereich in Benutzungsstunden | ||
| 0 bis kleiner 3.500 h/a ct/kWh | 3.500 bis 4.000 h/a ct/kWh | größer 4.000 h/a ct/kWh | |
| Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung | 2,69 | 1,99 | 1,85 |
| Niederspannung | 2,81 | 2,58 | 2,54 |
Ausführliche Informationen zur Höhe des KWK-Aufschlages finden Sie auf unserer Homepage unter „Netzentgelte“ im
Leitfaden für die Ermittlung des Netzentgeltes
Messung und Abrechnung
Die vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. der Preise für Messung und Abrechnung für installierte Zähler und Schaltgeräte. Grundsätzlich werden zur Messung des tatsächlichen Verbrauchs an den Entnahmestellen vom öffentlichen Netz zur Straßenbeleuchtung Arbeitszähler installiert. In besonderen Fällen wird die abgenommene Elektrizität rechnerisch ermittelt oder geschätzt. Welche Verfahrensweise und welche Preise für Messung und Abrechnung an der jeweiligen Lieferstelle zur Anwendung kommen, erfahren Sie auf Anfrage.
Netzgebiet RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH; Gültig ab: 1. Januar 2010