Preisblatt 12

Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)

1) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen (§9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. 

Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

VerbrauchKWK-Aufschlag in ct/kWh
Für die ersten 100.000 kWh0,130
oberhalb von 100.000 kWh0,050
oberhalb von 100.000 kWh1)0,025

Netzgebiet RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH; Gültig ab: 1. Januar 2010